Das Wohl und die Gesundheit unserer Bewohner*innen, unserer Besucher*innen und unserer Mitarbeiter*innen liegt uns am Herzen. Ganz besonders in dieser Zeit der Corona-Pandemie. Corona-Herausforderungen, -Empfehlungen und -Verordnungen ändern sich stetig und können sich regional stark unterscheiden. Deshalb möchten wir Sie an dieser Stelle über die aktuellen Corona-Regelungen im Steigenberger Hof informieren.
Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher,
Menschen, die in unserer Einrichtung leben, gehören zur Gruppe, die eines besonderen Schutzes bedürfen. Aus diesem Grund gelten besondere Regelungen zum Besuch in unserer Einrichtung. Bitte seien Sie auch in Ihrem privaten Umfeld sorgsam und halten die allgemeinen Hygieneregeln ein. Hatten Sie in den letzten 14 Tagen Anzeichen einer Atemwegserkrankung oder eines fieberhaften Infektes, dürfen Sie unsere Einrichtung auf keinen Fall betreten. Bitte klären Sie dies unverzüglich mit einem Arzt ab. Sollten Sie in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit dem SARS-CoV-2-Virus („Coronavirus“) infizierten und/oder an diesem Virus erkrankten Person gehabt haben, dürfen Sie unsere Einrichtung ebenfalls nicht betreten.
Aktuelle Änderung:
Ab dem 16. August 2021 müssen nicht geimpfte oder nicht genesene Besucher*innen wieder einen schriftlichen oder elektronischen negativen Testnachweis auf Covid-19 vorlegen. Der Test darf maximal 24 Stunden zurückliegen
Für den Besuch selbst bitten wir folgendes zu beachten:
Für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit bedanken wir uns recht herzlich!
Ihre Sibylle Pichler
Einrichtungsleitung