Selbstbestimmt leben.

Pflege und Unterstützung für Senioren

Aktuelle Corona-Informationen

Das Wohl und die Gesundheit unserer Bewohner*innen, unserer Besucher*innen und unserer Mitarbeiter*innen liegt uns am Herzen. Ganz besonders in dieser Zeit der Corona-Pandemie. Corona-Herausforderungen, -Empfehlungen und -Verordnungen ändern sich stetig und können sich regional stark unterscheiden. Deshalb möchten wir Sie an dieser Stelle über die aktuellen Corona-Regelungen im Steigenberger Hof informieren.

 

Aktuelle Besuchsregeln

Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher,

Menschen, die in unserer Einrichtung leben, gehören zur Gruppe, die eines besonderen Schutzes bedürfen. Aus diesem Grund gelten besondere Regelungen zum Besuch in unserer Einrichtung. Bitte seien Sie auch in Ihrem privaten Umfeld sorgsam und halten die allgemeinen Hygieneregeln ein. Hatten Sie in den letzten 14 Tagen Anzeichen einer Atemwegserkrankung oder eines fieberhaften Infektes, dürfen Sie unsere Einrichtung auf keinen Fall betreten. Bitte klären Sie dies unverzüglich mit einem Arzt ab. Sollten Sie in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit dem SARS-CoV-2-Virus („Coronavirus“) infizierten und/oder an diesem Virus erkrankten Person gehabt haben, dürfen Sie unsere Einrichtung ebenfalls nicht betreten.

Aktuelle Änderung:                                                                                                                     

Ab dem 16. August 2021 müssen nicht geimpfte oder nicht genesene Besucher*innen wieder einen schriftlichen oder elektronischen negativen Testnachweis auf Covid-19 vorlegen. Der Test darf maximal 24 Stunden zurückliegen

Für den Besuch selbst bitten wir folgendes zu beachten:

  • Für die Besucher gilt während der kompletten Besuchszeit eine FFP2 Maskenpflicht
  • Kein Zutritt ab einer Körpertemperatur von 37,5 °C
  • Bei einer Inzidenz über 50: Zutritt nur mit einem schriftlichen oder elektronischen negativen Testnachweis auf Covid-19, die Testung darf maximal 24 Stunden zurückliegen
  • Im Festsaal stehen ihnen Besuchstische zur Verfügung, halten Sie auch dort die hygienischen Regeln und den Mindestabstand von 1,50 m ein
  • Halten Sie sich bei Besuchen in den Bewohnerzimmern auch an die hygienischen Grundregeln. Gehen sie auf dem kürzesten Weg in das Bewohnerzimmer und halten Sie jederzeit zu den anderen Bewohner*innen einen Mindestabstand von 1,5 Metern ein.
  • Die allgemeinen Hygieneregelungen sind zum Schutze unserer Bewohnerinnen und Bewohner und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jederzeit einzuhalten (siehe Info Blatt: „Die 10 wichtigsten Hygienetipps“). Dazu gehört insbesondere die Beachtung der Husten- und Nies-Etikette: Verwendung von Einmal-Taschentüchern auch zum Husten und Niesen, alternativ niesen oder husten in die Ellenbeuge. Sorgfältige Händehygiene: Häufiges Händewaschen (30 Sekunden mit  Wasser und Seife, anschließend gründliches Abspülen) und Nutzung einer Händedesinfektion vor dem Betreten und beim Verlassen der Einrichtung (Anleitung siehe Aushang), Möglichst die Schleimhäute im Gesichtsbereich (Augen, Mund etc.) nicht mit ungewaschenen Händen berühren
  • Halten Sie jederzeit und zu jeder Person in und außerhalb der Einrichtung einen Mindestabstand von mindestens 1,5 m
  • Werfen Sie den Müll nicht arglos weg, nutzen Sie dafür die von uns vorgesehenen Abwurfbehälter innerhalb der Einrichtung
  • Die Besuche in unserem Haus können nicht zur Klärung von medizinischen oder pflegerischen Sachverhalten genutzt werden. Bitte vereinbaren sie hierfür einen Termin

Für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit bedanken wir uns recht herzlich!

Ihre Sibylle Pichler

Einrichtungsleitung